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BVerfG, 13.02.2003 - 2 BvR 61/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Grundsatz der Subsidiarität - Pflicht zur Stellung eines Widereinsetzungsantrags bei Zurückweisung wegen formwidriger Einlegung - Privatschriftliche Einlegung einer Rechtsbeschwerde
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1; StVollzG § 118 Abs. 3
Erschöpfung des Rechtsweg bei unzulässiger Einlegung eines Rechtsmittels - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 11.11.2002 - 609 Vollz 92/02
- LG Hamburg, 17.11.2002 - 609 Vollz 92/02
- OLG Hamburg, 30.12.2002 - 3 Vollz (Ws) 111/02
- BVerfG, 13.02.2003 - 2 BvR 61/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90
Republikaner
Auszug aus BVerfG, 13.02.2003 - 2 BvR 61/03
Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt, dass der Betroffene, bevor er das Bundesverfassungsgericht anruft, alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder zu verhindern, dass eine Grundrechtsverletzung überhaupt eintritt (vgl. BVerfGE 81, 22 ; 84, 203 ; 95, 163 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 13.02.2003 - 2 BvR 61/03
Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers angezeigt, da sie keine ausreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84
Straßenverkehrslärm
Auszug aus BVerfG, 13.02.2003 - 2 BvR 61/03
Bereits im fachgerichtlichen Verfahren muss daher der Betroffene seine Angriffe gegen den beanstandeten Hoheitsakt so vortragen, dass eine Prüfung in diesem Verfahren gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 79, 174 ). - BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
DSF
Auszug aus BVerfG, 13.02.2003 - 2 BvR 61/03
Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt, dass der Betroffene, bevor er das Bundesverfassungsgericht anruft, alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder zu verhindern, dass eine Grundrechtsverletzung überhaupt eintritt (vgl. BVerfGE 81, 22 ; 84, 203 ; 95, 163 ). - BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88
Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer …
Auszug aus BVerfG, 13.02.2003 - 2 BvR 61/03
Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt, dass der Betroffene, bevor er das Bundesverfassungsgericht anruft, alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder zu verhindern, dass eine Grundrechtsverletzung überhaupt eintritt (vgl. BVerfGE 81, 22 ; 84, 203 ; 95, 163 ).